Schüler jobben - für Taschengeld und Lebenserfahrung
Wissen und Bildung
© Kathleen Rekowski - Fotolia.de
Schüler jobben - für Taschengeld und Lebenserfahrung
von Dr. Birgit Ebbert
Wie können Schüler ihr Taschengeld durch eigene Arbeit aufbessern? Was ist dabei zu beachten? Hier finden Sie viele Antworten und Tipps!
Lesedauer:
5 min
Schüler jobben – mehr Taschengeld durch eigene Arbeit
In einer Konsumgesellschaft ist das Geld ein wertvolles Gut - auch für Schüler, deren Wünsche oft größer sind als das Taschengeld erlaubt. Da stellt sich irgendwann zwangsläufig die Frage danach, wie ein Schüler zu Geld kommen kann. Und schon erkennt er: Ohne Arbeit geht das kaum. Allerdings sind die Aufgaben, für die es die ersehnte Bezahlung gibt, ganz unterschiedlich. Von Babysitten über Nachhilfe bis zur Inventurhilfe und zum Zeitungsaustragen reichen die Ideen. Nicht immer sind die Angebote seriös und nicht alles ist in jedem Alter erlaubt. Da lohnt es sich, vorher zu recherchieren und auch ins Jugendarbeitsschutzgesetz zu schauen, auf das in Kapitel 2 näher eingegangen wird.
Doch wie gelangen Schüler überhaupt an Jobs, die ihnen gefallen und das ersehnte Zusatztaschengeld einbringt. Auch in Zeiten des Internet sind dafür offene Augen und Ohren wichtig. Wie Schüler Jobs finden und welche Rolle das Internet spielt, steht im Mittelpunkt von Kapitel 3.
Ein Job bringt nicht nur mehr Geld in die Kasse, sondern verhilft auch zu wertvollen Erfahrungen auf dem Weg zum Berufseinstieg. Auch für einen Schülerjob ist meist eine Bewerbung nötig, manchmal sogar ein Vorstellungsgespräch. Hier trainiert der Schüler nebenbei für spätere Bewerbungsgespräche, in denen es um die Wunschstelle geht. Was dabei zu beachten ist, wird in Kapitel 4 thematisiert. In Kapitel 5 schließlich finden sich Link- und Literaturhinweise zur vertiefenden Information.
Jugendarbeitsschutz und andere rechtliche Regelungen
In Deutschland gibt es ein Gesetz, das regelt, wann, was, ab welchem Alter und wie lange ein Jugendlicher arbeiten darf. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Kindern, das sind laut Gesetz junge Menschen, die noch nicht 15 geworden sind, und Jugendlichen, also alle jungen Menschen, die 15 oder älter, aber noch nicht 18 sind.
Die unter 15-Jährigen dürfen erst einmal nicht arbeiten, es gibt aber Ausnahmen für diejenigen, die schon 13 oder 14 sind. Sie dürfen an den Werktagen bis zu zwei Stunden am Tag arbeiten, allerdings nur, wenn die Eltern es erlauben, nicht während der Schulzeit und nach 18.00 Uhr und auch nur leichte Tätigkeiten wie Nachhilfe, Zeitungen verteilen oder Babysitten.
Wer über 15 ist, darf auch in den Ferien bis zu vier Wochen am Stück arbeiten, allerdings nur zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr und höchstens acht Stunden am Tag. Auch für diese Jugendlichen gilt, dass eine Arbeit am Wochenende nicht erlaubt ist, wobei es Ausnahmeregelungen für Bäckereien, Supermärkte und Krankenhäuser gibt.
In der Regel kennen die Arbeitgeber diese Einschränkungen für die Beschäftigung von Schülern und auch die Ausnahmegenehmigungen. Allerdings gibt es auch Arbeitgeber, die bewusst Schülern Aufgaben übertragen, weil sie hier niedrigere Stundenlöhne oder Pauschallöhne aushandeln können. Daher ist es wichtig, wenn ein Job, der über das Aufpassen des Nachbarkindes oder die Nachhilfe beim Mitschüler hinausgeht, die Eltern einbezogen werden.
Schüler ab 18 dürfen grundsätzlich außerhalb der Schulzeit arbeiten, was sie möchten - zumindest seitens des Jugendarbeitschutzgesetzes. Da sie jedoch erwachsen sind, müssen sie andere Dinge beachten. Wenn sie nämlich mehr als 50 Tage im Jahr oder länger als zwei Monate am Stück arbeiten, werden sie sozialversicherungspflichtig und je nachdem, wie viel sie verdienen, verringert sich ihr Verdienst auch noch um die Steuern. Ehe der Schüler einen Job annimmt, sollte er das aber unbedingt klären, damit er nicht nachher eine böse Überraschung erlebt.
Jobbörsen oder Schwarzes Brett – wie Schüler einen Job finden
So reizvoll es ist, eigenes Geld zu verdienen, so schwer ist es auch, einen passenden Job zu finden. Zeitungen suchen zwar immer wieder Zeitungsausträger, aber morgens vor der Schule ist das Schülern nicht erlaubt. Wie also können Schüler einen Job finden. Am besten helfen Kreativität, Spürsinn und Kontaktfreude bei der Suche nach einem Job. Wenn nicht Eltern oder Bekannte gerade einen Job zu vergeben haben, lohnen sich ein Blick in die Tageszeitung, das Studium der Anzeigen am Schwarzen Brett im Supermarkt und die Suche in den Jobangeboten auf der Seite der Arbeitsagentur im Internet.
Schüler-Jobbörsen im Internet sind nur begrenzt hilfreich. Hier inserieren meist nur überregionale Jobanbieter und gerade für jüngere Schüler ist es sinnvoll, dass die Arbeitgeber in das lokale soziale Netz eingebunden sind. So wird sichergestellt, dass die Schutzbedingungen eingehalten werden und dem Jugendlichen auch sonst keine Gefahr droht. Wenn ein Schüler dennoch in diesen Jobbörsen sucht, sollte er die Angebote besonders sorgfältig prüfen und sie ruhig auch mit einem Erwachsenen oder älteren Schüler anschauen. Schnell verbergen sich hinter verheißungsvoll klingenden Anzeigen unseriöse, z. T. sogar kriminelle Angebote wie das Versenden illegaler Spam-Mails vom eigenen Rechner aus o. ä.
In vielen Städten bieten Schulen und Vereine Jobbörsen für ihre Schüler an, in denen dann vor allem Jobs wie Babysitten, Nachhilfe, Hilfe im Supermarkt, Austragen der Anzeigenblätter oder von Werbung angeboten werden.
Oftmals suchen Unternehmen ihre Hilfskräfte einfach nur durch einen Aushang an der Eingangstür, offene Augen sind daher fast das wichtigste auf dem Weg zu einem einträglichen Taschengeldjob.
Der Ferienjob als Test für den Berufseinstieg
Viele Ferien- und Taschengeldjobs werden über Kontakte vermittelt. Immer dann, wenn ein Schüler sich jedoch auf eine Anzeige melden möchte, steht er vor dem gleichen Problem wie später bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder eine Stelle. Wie stellt er sich am Telefon oder im Brief vor, wie dokumentiert er seine Fähigkeiten, ja, über welche Fähigkeiten verfügt er eigentlich. Es ist daher durchaus sinnvoll, das Thema "Bewerbung" nicht erst in der 9. oder 10. Klasse aufzugreifen, sondern schon ab der 6. oder 7. Klasse, wenn sich zeigt, dass mehrere Kinder aus einer Klasse bereits auf der Suche nach einem Taschengeldjob sind. In dem Zusammenhang können auch gleich die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert werden, das erspart den Schülern die Enttäuschung einer vergeblichen Bewerbung um einen vermeintlich tollen Job.
Zugleich bietet eine solche Unterrichtseinheit Gelegenheit, die Schüler zur Reflexion ihrer eigenen Fähigkeiten und ihrer bisherigen praktischen Erfahrungen zu ermuntern. Das ist eine gute Basis für die spätere Diskussion über Berufsvorstellungen und zeigt den Schülern, wie wichtig es ist, nicht nur "abzuhängen", sondern gelegentlich auch etwas zu tun.
Eine Bewerbung um einen Ferienjob ist selbstverständlich weniger umfangreich als eine Stellenbewerbung, sie sollte jedoch Anschrift und Absender enthalten und einen vollständigen Brief mit Anrede und Unterschrift. Je besser ein Schüler beschreiben kann, warum er sich für den Job interessiert und warum er sich dafür geeignet hält, umso größer sind seine Chancen, den Job zu bekommen und umso mehr lernt er für spätere Bewerbungen.
In der Regel werden bei einer Bewerbung für einen Schülerjob weder ein Foto noch ein Lebenslauf erwartet, da dieser ohnehin wenig aussagekräftig wäre. Schüler, die bereits Erfahrungen in anderen Jobs, in Familien- oder Nachbarschaftshilfe oder in ehrenamtlicher Tätigkeit gesammelt haben, können darauf in ihrem Brief verweisen.
Links & Literatur
Links
- Jugendarbeitsschutzgesetz:
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf - www.schuelerjobs.de: werbefinanzierte Jobbörse für ältere Schüler und Studenten, die auch einige weiterführende Informationen zum Thema enthält
Literatur
- Elfriede von Gerdenits:
Ferienjob. Nebenjob. Praktikum. Der ideale Praxiseinstieg für Schüler und Studenten. Redline 2007
Warenkorb
Der Warenkorb ist leer.
Versandkostenfrei in Deutschland
Sichere Bezahlung
Herzlichen Glückwunsch! Ihre Bestellung wird versandkostenfrei
geliefert.
Zusammenfassung
200 Artikel
Versandkosten
0,00 €
Summe
Versandkostenfrei in Deutschland
Sichere Bezahlung
Bankeinzug
Rechnung
Könnte Sie auch interessieren
Über den Autor/die Autorin
Dr. Birgit Ebbert ist freie Autorin und als Diplom-Pädagogin seit vielen Jahren in der Elternarbeit und Lehrerfortbildung tätig. Neben Kinderbüchern und Krimis schreibt sie Elternratgeber, Lernhilfen, Vorlesegeschichten und Bücher über kreatives Arbeiten mit Papier.