Schüler jobben - für Taschengeld und Lebenserfahrung
Schüler jobben - für Taschengeld und Lebenserfahrung
Wie können Schüler ihr Taschengeld durch eigene Arbeit aufbessern? Was ist dabei zu beachten? Hier finden Sie viele Antworten und Tipps!
Schülerjob: Mehr Taschengeld durch eigene Arbeit
Warum Schüler jobben möchten
In einer konsumorientierten Gesellschaft spielt Geld auch für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Rolle. Wünsche sind oft größer als das verfügbare Taschengeld – und früher oder später stellt sich die Frage:
Wie komme ich als Schüler zu mehr Geld?
Die Antwort ist eindeutig: durch eigene Arbeit.
Ob Babysitten, Nachhilfe geben, Inventurhilfe oder Zeitungen austragen – die Möglichkeiten sind vielfältig. Doch nicht jedes Angebot ist seriös, und längst nicht alles ist in jedem Alter erlaubt. Ein Blick in das Jugendarbeitsschutzgesetz ist daher unbedingt sinnvoll.
Wie Schüler passende Jobs finden und welche Rolle das Internet spielt, wird im Folgenden übersichtlich erklärt.
Jugendarbeitsschutzgesetz: Was dürfen Schüler überhaupt arbeiten?
Kinderarbeit – was ist erlaubt?
Das Gesetz unterscheidet zwischen:
- Kindern: unter 15 Jahren
- Jugendlichen: 15 bis 17 Jahre
Kinder unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten.
Ausnahmen gelten für 13‑ und 14‑Jährige, wenn:
- die Eltern zustimmen,
- nur leichte Tätigkeiten ausgeführt werden (z. B. Babysitting, Nachhilfe, Zeitungen verteilen),
- maximal zwei Stunden pro Werktag gearbeitet wird,
- nicht während der Schulzeit,
- nicht nach 18 Uhr.
Arbeit für Jugendliche ab 15 Jahren
Jugendliche zwischen 15 und 17 dürfen:
- bis zu 8 Stunden täglich,
- maximal 40 Stunden pro Woche,
- nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten.
Ferienjobs sind bis zu vier Wochen pro Jahr erlaubt.
Wochenendarbeit ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen gelten z. B. in:
- Bäckereien
- Supermärkten
- Krankenhäusern
Viele Arbeitgeber kennen diese Regeln – doch nicht alle handeln fair. Deshalb sollten Eltern unbedingt einbezogen werden, sobald ein Job über gelegentliche Hilfe im Bekanntenkreis hinausgeht.
Schüler ab 18 Jahren
Mit Volljährigkeit gelten andere Regeln:
- Arbeiten ist grundsätzlich frei möglich.
- Achtung: Wer über 50 Tage im Jahr arbeitet oder länger als zwei Monate am Stück, wird sozialversicherungspflichtig.
- Je nach Verdienst kommen Steuern hinzu.
Vor Jobbeginn sollten Jugendliche unbedingt klären, wie sich Arbeitszeit und Lohn auf Abzüge auswirken.
Wie Schüler passende Jobs finden
Offline wird noch immer viel gefunden
Eigene Ideen, offene Augen und Kontakte sind nach wie vor der wichtigste Weg zu einem Schülerjob – insbesondere für jüngere Schüler. Mögliche Anlaufstellen:
- Anzeigen in Tageszeitungen
- Schwarze Bretter in Supermärkten
- Aushänge an Türen von kleinen Geschäften
- Empfehlungen von Bekannten, Nachbarn oder Vereinsmitgliedern
Viele Arbeitgeber suchen auf diesen unkomplizierten Wegen ihre Aushilfen.
Online-Jobbörsen – hilfreich, aber mit Vorsicht
Im Internet finden sich zahlreiche Portale für Schülerjobs. Diese bieten jedoch häufig:
- eher überregionale Angebote,
- weniger passende Jobs für jüngere Schüler,
- teils unseriöse Anzeigen.
Es kommt vor, dass hinter tollen Versprechen illegale Tätigkeiten stecken, z. B. Spam‑Versand oder Betrugsangebote.
Deshalb gilt:
Online-Jobs immer gemeinsam mit einem Erwachsenen prüfen!
Jobbörsen an Schulen und in Vereinen
Viele Schulen und Jugendvereine bieten eigene, sichere Jobbörsen an. Dort finden sich typische Schülerjobs wie:
- Babysitten
- Nachhilfe
- Austragen von Prospekten
- Hilfe im Supermarkt oder kleinen Geschäften
Hier profitieren Kinder vom lokalen sozialen Umfeld und besseren Kontrollmöglichkeiten.
Ferienjob als Vorbereitung auf die Berufswelt
Die erste Bewerbung – Übung für später
Wer sich auf einen Ferienjob bewirbt, sammelt wertvolle Erfahrungen:
- telefonische Vorstellung
- Schreiben eines kurzen Bewerbungsbriefs
- Reflexion eigener Fähigkeiten
Es lohnt sich deshalb, das Thema „Bewerbung“ bereits ab Klasse 6 oder 7 zu behandeln – spätestens wenn in der Klasse die ersten Kinder einen Taschengeldjob suchen.
Fähigkeiten erkennen und nutzen
Bewerbungen für Schülerjobs enthalten:
- Anschrift und Absender
- höfliche Anrede
- kurze Begründung, warum man sich eignet
- Unterschrift
Lebenslauf oder Foto sind in der Regel nicht notwendig.
Wichtig ist, vorhandene Erfahrungen (z. B. durch Nachbarschaftshilfe) zu erwähnen.
Links & Literatur
Links
- Jugendarbeitsschutzgesetz:
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf - www.schuelerjobs.de: werbefinanzierte Jobbörse für ältere Schüler und Studenten, die auch einige weiterführende Informationen zum Thema enthält
Literatur
- Elfriede von Gerdenits:
Ferienjob. Nebenjob. Praktikum. Der ideale Praxiseinstieg für Schüler und Studenten. Redline 2007
Zuletzt geändert am 11.02.2026
Dr. Birgit Ebbert ist freie Autorin und als Diplom-Pädagogin seit vielen Jahren in der Elternarbeit und Lehrerfortbildung tätig. Neben Kinderbüchern und Krimis schreibt sie Elternratgeber, Lernhilfen, Vorlesegeschichten und Bücher über kreatives Arbeiten mit Papier.