Mein Kind ist krank - und nun?

Entwicklung und Erziehung
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von Bettina Levecke
Zehn Erkältungskrankheiten pro Jahr gelten bei Kindern als ganz normal. Für berufstätige Eltern kann diese Häufigkeit zum Problem werden, vor allem wenn der Arbeitgeber kein Verständnis zeigt.
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Zehn Erkältungskrankheiten pro Jahr gelten bei Kindern als ganz normal. Magen- und Darm-Grippe, Windpocken und Co. noch nicht mal mitgerechnet. Für berufstätige Eltern kann diese Häufigkeit zum Problem werden, vor allem wenn der Arbeitgeber kein Verständnis zeigt.

Die meisten Eltern kennen das: Gerade wenn man es mal wieder gar nicht gebrauchen kann, wird das Kind krank. Und schon gehen mit dem Partner die Grübeleien los: Wer kann sich auf der Arbeit abmelden und zu Hause bleiben? Wer auf keinen Fall?

Der rechtliche Rahmen

Welche Rechte Arbeitnehmer haben, wenn Kinder krank sind, regeln zwei Paragrafen, einmal Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und einmal Paragraf 45 des Sozialgesetzbuchs V.
Paragraf 616, sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer, der unverschuldet fehlt - und dazu gehört auch die Erkrankung eines Kindes - Anspruch auf Lohnfortzahlung hat und zwar bis zu fünf Tage pro Jahr. Da manche Arbeitsverträge dieses Paragrafen ausschließen, können Arbeitnehmer alternativ auf Artikel 45 im Sozialgesetzbuch verweisen. Dieser besagt, das jeder Elternteil von pflegebedürftigen Kindern unter 12 Jahren sich zehn Tage pro Jahr für die Betreuung freinehmen darf, bei Alleinerziehenden sind es 25 Tage. Die Besonderheit: Es gibt in diesem Fall keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern Kinderkrankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Privatversicherte haben diesen Ausgleich nicht, sie gehen im Zweifel leer aus.

Nicht selbst krank melden

Sind die Tage ausgeschöpft, ein erneuter Betreuungsaufwand aber erforderlich, stecken Eltern in der Zwickmühle. Als Notlösung wird dann auch mal eine eigene Erkrankung angeben. Doch: Sich selbst krank zu melden, obwohl man gar nicht krank ist, gilt als Betrug. Kommt der Arbeitgeber dahinter, kann eine fristlose Kündigung die rechtlich legitime Folge sein.
Besser: Das Problem beim Arbeitgeber offen ansprechen und sagen, wo der Schuh drückt. Vielleicht kann im Gespräch dann auch eine flexible Lösung gefunden werden, wie Arbeit im Homeoffice, veränderte Schichten, Gleitzeitregelung oder ein Arbeitszeitkonto.
Langfristig kann das Problem auch mit dem Betriebsrat besprochen werden: Welche Erfahrungen wurden bereits mit anderen Eltern gesammelt? Gibt es Strategien im Umgang mit unvorhersehbaren Arbeitsausfällen?

Übrigens: Arbeitnehmer dürfen nicht vom Arbeitgeber gezwungen werden, zu Hause Arbeit zu erledigen oder die fehlenden Stunden "nachzuholen".

Notfall-Betreuungsdienste

Wenn die Arbeit auf keinen Fall ein Fehlen entschuldigt, kann auch ein Kinderbetreuungsdienst eine gute Lösung sein. Im Großraum Frankfurt, Berlin, Hamburg und Köln bietet das zum Beispiel der Notmütterdienst an. Hier können berufstätige Eltern Betreuer anfordern, die stundenweise oder auch ganztags (auch nachts) das kranke Kind versorgen. Die Kosten belaufen sich auf rund 15 Euro pro Stunde.
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Über den Autor/die Autorin
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Bettina Levecke ist freie Journalistin aus der Nähe von Bremen. Ihre Themenschwerpunkte sind Gesundheit, Familie und Nachhaltigkeit.

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