Mein Kind ist krank - und nun?
Mein Kind ist krank - und nun?
Zehn Erkältungskrankheiten pro Jahr gelten bei Kindern als ganz normal. Für berufstätige Eltern kann diese Häufigkeit zum Problem werden, vor allem wenn der Arbeitgeber kein Verständnis zeigt.
Wenn Kinder krank werden – was Eltern wissen müssen
Die meisten Eltern kennen die Situation: Genau dann, wenn es im Job überhaupt nicht passt, wird das Kind krank. Schnell stellt sich die Frage:
Wer bleibt diesmal zu Hause? Und wer kann sich auf der Arbeit auf keinen Fall abmelden?
Damit diese Entscheidung leichter fällt, lohnt sich ein Blick auf die gesetzlichen Regelungen.
Gesetzliche Grundlagen: Welche Rechte haben Eltern?
Zwei Gesetzestexte sind relevant:
§ 616 BGB – Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Abwesenheit
Dieser Paragraph bestimmt:
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung,
- wenn sie unverschuldet fehlen,
- für bis zu fünf Tage pro Jahr.
Dazu zählt auch die Betreuung eines kranken Kindes.
Wichtig: Viele Arbeitsverträge schließen § 616 BGB aus.
§ 45 SGB V – Kinderkrankentage
Wenn § 616 BGB nicht greift, gilt § 45 SGB V.
Danach haben Eltern Anspruch auf Freistellung, wenn Kinder:
- unter 12 Jahren sind oder
- behindert und auf Hilfe angewiesen.
Anspruch pro Jahr:
- 10 Tage pro Elternteil
- 25 Tage für Alleinerziehende
Besonderheit:
Hier gibt es kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern Kinderkrankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.
Privatversicherte erhalten diese Leistung nicht und bleiben im Zweifel ohne Ausgleich.
Sich selbst krankmelden? Keine Option!
Sind alle Kinderkrankentage ausgeschöpft, geraten Eltern schnell in eine schwierige Lage.
Wichtig zu wissen:
Sich ohne Krankheit krankzumelden ist Betrug
Wer sich krank meldet, obwohl er gesund ist,
- begeht Täuschung
- riskiert eine fristlose Kündigung
Besser: Offen ansprechen
Sprechen Sie das Problem beim Arbeitgeber an.
Oft lassen sich flexible Lösungen finden, zum Beispiel:
- Homeoffice
- Schichtveränderungen
- Gleitzeit
- Nutzung eines Arbeitszeitkontos
Langfristig kann auch der Betriebsrat helfen:
- Wie gehen andere Eltern damit um?
- Welche internen Regelungen sind möglich?
Wichtig:
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht zwingen, zu Hause Arbeit zu erledigen oder ausgefallene Stunden „nachzuarbeiten“.
Notfall-Betreuung – wenn Eltern nicht fehlen können
Wenn Anwesenheit im Job absolut erforderlich ist, können professionelle Betreuungsdienste unterstützen.
Beispiel:
Der Notmütterdienst (u. a. in Frankfurt, Berlin, Hamburg, Köln) vermittelt Betreuungskräfte, die:
- stundenweise
- ganztags
- oder auch nachts
kranke Kinder versorgen.
Kosten: ca. 15 Euro pro Stunde.
Zuletzt geändert am 13.02.2026
Bettina Levecke ist freie Journalistin aus der Nähe von Bremen. Ihre Themenschwerpunkte sind Gesundheit, Familie und Nachhaltigkeit.