Wissenswertes zum Thema Ferienjob
Wissenswertes zum Thema Ferienjob
Endlich Sommerferien – Zeit zum Ausspannen, Ausschlafen, Erholen. Allerdings nicht für alle. Während halb Deutschland Urlaub macht, beginnt für viele Schülerinnen und Schüler nun ein ganz anderes Programm. Sie verdienen sich mit Ferienjobs etwas dazu.
Ferienjob: Wer darf wann arbeiten?
Ferienjobs sind für viele Jugendliche eine Möglichkeit, erste Berufserfahrungen zu sammeln und eigenes Geld zu verdienen. Dabei gelten klare Regeln, je nach Alter und Dauer des Jobs.
Wer darf arbeiten?
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Ab 13 Jahren ist arbeiten grundsätzlich erlaubt.
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Unter 18-Jährige benötigen schriftliche Erlaubnis der Eltern.
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13- bis 14-Jährige dürfen nur maximal zwei Stunden pro Tag leichte Tätigkeiten ausüben, zum Beispiel:
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Prospekte austragen
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Babysitten
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Ab 15 Jahren steigen die Möglichkeiten:
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Maximal acht Stunden täglich, 40 Stunden pro Woche
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Arbeitszeit nur zwischen 6 und 20 Uhr
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Begrenzung auf 20 volle Arbeitstage (4 Wochen) pro Jahr
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Verboten: schwere Arbeiten (z. B. auf dem Bau), Tätigkeiten bei extremer Hitze, Kälte oder Lärm, Arbeit am Fließband oder im Akkord
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Ab 18 Jahren gelten Jugendliche als volljährig. Sie unterliegen keinen speziellen Schutzbestimmungen, dürfen aber maximal 50 Arbeitstage oder zwei volle Monate pro Jahr als Ferienjobber arbeiten, um den Status nicht zu verlieren.
Steuern und Abgaben
Sozialabgaben
Ferienjobber müssen keine Zahlungen für Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung leisten.
Einkommenssteuer
Grundsätzlich gilt: Wer verdient, ist steuerpflichtig. Für Schülerinnen und Schüler gibt es mehrere Möglichkeiten:
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Steuerklasse 1 – Freibetrag 7.680 Euro pro Jahr
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Bis zu dieser Grenze keine Steuern
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Bei 500 Arbeitsstunden (50 Tage × 8 Stunden) entspricht das ca. 19 Euro pro Stunde
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Lohnsteuerkarte beim Einwohnermeldeamt erforderlich
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Arbeitgeber führt Lohnsteuer zunächst ab; auf Antrag wird sie am Jahresende zurückgezahlt
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Überschreitung des Freibetrags kann Kindergeld reduzieren
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Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber
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Arbeitgeber behält 20 % des Arbeitslohns ein und zahlt direkt ans Finanzamt
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Keine weiteren Anträge für den Jobbenden notwendig
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Minijob
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Einkommen bis 400 Euro pro Monat
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Arbeitgeber führt 2 % Lohnsteuer und 25 % Sozialabgaben ab
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Keine Lohnsteuerkarte notwendig
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Achtung: Leben Jugendliche in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft, dürfen sie nur 100 Euro pro Monat behalten. Alles darüber wird auf das Familieneinkommen angerechnet.
Versicherung während des Ferienjobs
Ferienjobber sind gesetzlich unfallversichert, solange die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Tipp: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist sinnvoll, um alle wichtigen Rahmendaten wie Arbeitszeiten, Vergütung und Aufgaben festzuhalten.
Zuletzt geändert am 17.02.2026
Ulrike Lindner hat Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation an der Hochschule der Künste, Berlin, studiert. Sie arbeitet als freie Journalistin, Werbetexterin und Moderatorin.