Direkt zum Inhalt

Mein Kind ist krank

Kind liegt erschöpft unter einer Decke
Entwicklung und Erziehung
© slavomir pancevac - Fotolia.de
von Manon Sander

Nach dem Wecken des Kindes fällt auf, dass das Kind schon wieder krank ist. Das war schon vor drei Wochen der Fall und eigentlich sollte es nicht schon wieder Unterricht verpassen. Wie soll man reagieren?

Lesedauer:
4 min

Magen-Darm-Infekte

Ein Kind mit Magen-Darm-Infekt darf nicht zur Schule gehen. Hat es in der Nacht erbrochen oder leidet unter Durchfall, sollte es zu Hause bleiben und erst nach 24 beschwerdefreien Stunden wieder am Unterricht teilnehmen.
Bei starken Symptomen oder wenn der Infekt länger als 48 Stunden anhält, ist ein Arztbesuch notwendig.
Magen-Darm-Infekte sind meist harmlos, aber hochansteckend. Deshalb sollten Kinder drei Tage nach Abklingen der Beschwerden nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. Beim Sportunterricht entscheidet das Befinden: Manche Kinder sind rasch wieder fit, andere benötigen ein paar zusätzliche Tage.

Husten, Schnupfen, Heiserkeit

Wann Kinder zu Hause bleiben sollten

Ein grippaler Infekt mit Fieber macht den Schulbesuch unmöglich. Auch hier empfiehlt sich ein fieberfreier Tag, bevor das Kind wieder in die Schule geht.
Kinder ohne Fieber, die aber deutlich schlapp oder krank wirken, sollten ebenfalls zu Hause bleiben, um eine Verschlimmerung zu vermeiden. Dauerhusten, starker Schnupfen, Halsschmerzen, Heiserkeit oder OhrenentzĂĽndungen mĂĽssen ebenfalls auskuriert werden.

Im Zweifel hilft ein Besuch beim Kinderarzt, der die Diagnose klärt und einschätzt, wie lange das Kind zu Hause bleiben sollte.

Sport und Schwimmen

Bei Erkältungen generell: kein Schwimmen.
Beim Sportunterricht hängt es davon ab, wie belastend die Stunde wäre. Nach längeren oder schwereren Infekten sollten einige Tage pausiert werden.

Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Schwindel

Bei manchen Beschwerden ist nicht sofort klar, ob ein Schulbesuch möglich ist. Eltern sollten:

  • das Kind ernst nehmen
  • beobachten, wie es auf Essen reagiert
  • schauen, wie es sich bewegt, wenn es sich unbeobachtet fĂĽhlt

Oft steckt nur Unwohlsein oder Müdigkeit dahinter. Manchmal hilft schon das Angebot, zum Arzt zu fahren – nicht selten tritt dann eine überraschende „Spontanheilung“ ein.

Treten Beschwerden jedoch häufiger auf, sollte ein Arzt einbezogen werden. Dahinter können niedriger Blutdruck, Allergien oder psychosomatische Ursachen stecken.

Kinderkrankheiten

Krankheiten wie Masern, Mumps und Röteln sind dank Impfungen seltener geworden. Bei einem tatsächlichen Erkrankungsfall gilt jedoch:
Das Kind darf keine Schule oder Kita besuchen.
Der Kinderarzt informiert darĂĽber, was zu beachten ist.

Läuse – und andere kleine Plagegeister

Läuse sind unangenehm, aber weit verbreitet. Nach der ersten Behandlung mit einem speziellen Mittel darf ein Kind wieder zur Schule gehen. Eine zweite Anwendung ist nötig – der Zeitpunkt steht in der Packungsbeilage.

Eine Krankschreibung oder eine Bestätigung über die Läusefreiheit ist nicht erforderlich. Eine Meldung an die Schule jedoch schon, da in der Regel mehrere Kinder betroffen sind. Je früher reagiert wird, desto geringer die Chance auf eine Wiederansteckung.

Bei anderen Parasiten oder unklaren Hauterscheinungen bleibt das Kind zunächst zu Hause. Ein Arzt muss abklären, ob Ansteckungsgefahr besteht – oft reicht das Berühren einer Tür, um Infektionen weiterzugeben.

Unterrichtsstoff organisieren

Eltern sorgen sich häufig, dass ihr Kind etwas verpasst. Hilfreich ist eine Absprechregel mit anderen Eltern oder Kindern: Wer bringt die Hausaufgaben?
Per Scanner oder E-Mail können Aufgaben schnell weitergeleitet werden.

Krankmeldungen in der Schule

Meist wünschen Schulen morgens einen kurzen Telefonanruf, wenn ein Kind nicht kommen kann – idealerweise 10–20 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
Angaben zum Krankheitsgrund sind nicht verpflichtend (auĂźer bei meldepflichtigen Infektionen).
Da manche Personen (z. B. Schwangere oder chronisch Kranke) empfindlich reagieren können, ist es jedoch oft sinnvoll, den Grund dennoch mitzuteilen – ohne das Kind namentlich zu erwähnen.

Bei der RĂĽckkehr zur Schule braucht das Kind eine schriftliche Entschuldigung mit Datumsangabe, aber ohne Diagnose.

Kontakt zur Lehrkraft

In der Grundschule ist meist eine Lehrkraft zuständig. Bei längerer Krankheit lohnt sich ein kurzer Austausch:
Wie kann das Kind Lücken aufholen? Welche Materialien werden benötigt?
So gelingt der Wiedereinstieg leichter.

Zuletzt geändert am 17.02.2026

Beitrag teilen:
Themen:
Gesundheit
Krankheit
Kinderpflege
Kinderkrankheiten
Ăśber den Autor/die Autorin
Foto der lernando-Autorin Manon Sander

Manon Sander ist Mutter von 6 Kindern und auĂźerdem Autorin fĂĽr Fach- und KinderbĂĽcher.

Weitere Beiträge lesen