Mein Kind ist krank

Entwicklung und Erziehung
© slavomir pancevac - Fotolia.de
von Manon Sander
Nach dem Wecken des Kindes fällt auf, dass das Kind schon wieder krank ist. Das war schon vor drei Wochen der Fall und eigentlich sollte es nicht schon wieder Unterricht verpassen. Wie soll man reagieren?
Lesedauer:
4 min
Nach dem Wecken des Kindes fällt auf, dass das Kind schon wieder krank ist. Das war schon vor drei Wochen der Fall und eigentlich sollte es nicht schon wieder Unterricht verpassen. Doch wo ist die Grenze und wie soll man damit umgehen?

Magen-Darm-Infekte

Es ist ganz klar, dass ein Kind mit einem Magen-Darm-Infekt nicht in die Schule gehen kann. Wenn es in der Nacht erbrochen hat oder unter Durchfall leidet, dann muss es auf jeden Fall zu Hause bleiben. Es sollte 24 Stunden keine Beschwerden mehr haben, bevor es am Unterricht wieder teilnehmen kann. Bei starken Beschwerden oder einer Dauer von mehr als 48 Stunden muss ein Arzt hinzugezogen werden. Infekte dieser Art sind zwar unangenehm, meistens aber harmlos - aber hochansteckend. Aus dem Grund sollte drei Tage nach dem Ende der Erkrankung auch noch auf die Teilnahme am Schwimmunterricht verzichtet werden. Am Sportunterricht kann nach dem Befinden des Kindes entschieden werden. Manche Kinder brauchen noch ein paar Tage, bis sie wieder richtig fit sind, andere sind sofort wieder munter.

Husten-Schnupfen-Heiserkeit

Kinder, die einen grippalen Infekt haben, bei dem Fieber auftritt, müssen in jedem Fall zu Hause bleiben. Auch hier gilt, dass ein fieberfreier Tag vor dem nächsten Schulbesuch liegen sollte. Kinder, die ohne Fieber schlapp und krank sind, sollten auch zu Hause bleiben - denn so kann man oft eine Verschlimmerung verhindern. Kinder mit Dauerhusten und permanentem Schnupfen gehören auf keinen Fall in die Schule. Auch Halsschmerzen und Heiserkeit müssen zunächst auskuriert werden. Gleiches gilt für Ohrenentzündungen, die sehr schmerzhaft sein können.
Gehen Sie mit Ihren Kindern im Zweifelsfall zum Arzt. Hier werden die Krankheiten abgeklärt und Sie bekommen Sicherheit, was Sie tun können und wie lange die Kinder zu Hause bleiben sollten.
Erkältungen sind in jedem Falle ein Grund, nicht am Schwimmunterricht teilzunehmen. Je nachdem was im Sportunterricht gemacht wird, es sollte auch hier über eine Teilnahme bzw. ein Aussetzen nachgedacht werden. Auch nach Abklingen der Erkrankungen sollte je nach Dauer und Schwere noch ein paar Tage auf Sport- und Schwimmunterricht verzichtet werden.

Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Schwindel

Während es bei einigen Erkrankungen mehr oder weniger eindeutig ist, ob ein Kind zur Schule gehen kann, ist dies bei anderen Erkrankungen nicht wirklich immer abzuschätzen. Wie stark ist die Belastung für das Kind? Ist eine Krankheit im Kommen? Oder ist es einfach nur ein Unwohlsein, Probleme mit dem Wachwerden oder ähnliches? Nehmen Sie Ihr Kind ernst. Schauen Sie, wie es auf das normale Essen reagiert und wie es sich in unbeobachteten Momenten bewegt und entscheiden Sie dann. Niemand kann immer ganz genau sagen, was richtig ist. Bieten Sie im Zweifelsfall einen Arztbesuch an, oft kann schon die Erwähnung zu einer plötzlichen Selbstheilung führen und das, ohne auch nur eine einzige Minute im Wartezimmer gesessen zu haben. Wenn es öfter vorkommt, sollte - ganz egal ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken oder nicht - ein Arzt hinzugezogen werden. Niedriger Blutdruck, eine versteckte Allergie oder psychosomatische Störungen könnten dahinterstecken.

Kinderkrankheiten

Die sogenannten Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps und Röteln sind in den letzten Jahren in Deutschland immer seltener geworden, da gegen vieles geimpft wird. Sollte Ihr Kind jedoch unter einer solchen ansteckenden Krankheit leiden, darf es auf keinen Fall eine Bildungseinrichtung besuchen. Sprechen Sie mit dem Kinderarzt, was zu tun ist.

Läuse - und andere kleine Tierchen

Sollte Ihr Kind von Läusen befallen sein - keine Panik, das hat fast jede Familie schon einmal durchgemacht. Während Sie Betten abziehen und Kuscheltiere in luftdichten Tüten verpacken, darf Ihr Kind die Haare mit einem speziellen Mittel behandeln. Schon nach der ersten Behandlung ist ein Schulbesuch wieder erlaubt. Eine zweite Behandlung muss jedoch erfolgen. Wann das soweit ist, steht in der Packungsbeilage. Für den Schulbesuch ist nach derzeit geltendem Recht keine Krankschreibung bzw. Bescheinigung über das Nichtmehrvorhandensein dieser Tierchen erforderlich. Eine Meldung an die Schule sollte trotzdem gemacht werden, denn es sind immer mehrere Kinder befallen. Je eher eingegriffen wird, desto sicherer können Sie sein, dass Ihr Kind nicht nach einer Woche wieder mit den Brüdern und Schwestern der alten Läuse in den Haaren nach Hause kommt und Sie wieder von vorne beginnen.
Bei einem Befall mit irgendwelchen anderen Tieren, lassen Sie Ihr Kind zunächst zu Hause und suchen Sie einen Arzt auf. Es muss dringend abgeklärt werden, was zu tun ist, denn häufig kann schon das Berühren einer Tür zur Verbreitung einer Infektion führen.

Unterrichtsstoff

Es ist natürlich immer die Angst der Eltern, dass ein Kind im Unterricht etwas verpasst. Am besten ist es, wenn Sie sich im Vorfeld schon mit anderen Eltern und Kindern absprechen, wer wem im Krankheitsfall die Hausaufgaben bringt. So kann auch schnell besprochen werden, was im Unterricht durchgenommen wurde und welche Übungen nachgemacht werden können. Mit Scanner und Drucker können so per Mail die Aufgaben schnell verschickt werden.

Krankmeldungen

Die Schulen möchten heute in der Regel, dass sie morgens durch einen kurzen Anruf informiert werden, sollte ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen können. Rufen Sie möglichst 20-10 Minuten vor Unterrichtsbeginn an, so können Sie sicher sein, dass in der Klasse Bescheid gegeben wird. Außer bei Infektionserkrankungen, bei denen eine Meldepflicht besteht, sind Sie nicht verpflichtet, in der Schule den Grund der Erkrankung anzugeben. Da jedoch manche Menschen empfindlich auf bestimmte Krankheitsbilder reagieren (Schwangere, chronisch kranke etc.), ist es besser im Sinne der Allgemeinheit die Krankheitsbilder anzugeben. Die Schulen sind dazu verpflichtet, Krankheiten nicht mit Personen in Verbindung zu bringen.
Wenn das Kind wieder zur Schule geht, geben Sie ihm eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der die Fehltage hervorgehen, eine Diagnose muss nicht darauf stehen.

Kontakt zum Lehrer

In der Grundschule ist es oft recht einfach, da in der Regel ein Lehrer zuständig ist. Nehmen Sie bei einer längeren Krankheit Kontakt auf und fragen, wie Sie Ihrem Kind helfen können, dass keine Lücken entstehen.
Beitrag teilen:
Themen:
Gesundheit
Krankheit
Kinderpflege
Kinderkrankheiten
Über den Autor/die Autorin
Foto Manon Sander

Manon Sander ist Mutter von 6 Kindern und außerdem Autorin für Fach- und Kinderbücher.

Weitere Beiträge lesen