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Kinder vor Übergriffen aus dem Netz schützen

Kleines Mädchen im Dunkeln am Rechner
Entwicklung und Erziehung
© Shestakoff - Fotolia.com
von Christine Kammerer

Kinder und Jugendliche sind inzwischen ganz selbstverständlich im Internet unterwegs. So selbstverständlich, dass viele Eltern mitunter die Gefahren verharmlosen oder verdrängen, die im Netz lauern...

Lesedauer:
3 min

Pädosexuelle Übergriffe im Netz

Pädosexuelle Übergriffe im Internet kommen häufiger vor, als gemeinhin angenommen. Kinder sollten daher von Anfang an neben technischer Kompetenz auch ein Bewusstsein für die Gefahren virtueller Welten entwickeln. Zudem ist es wichtig, dass sie einen vertrauensvollen Ansprechpartner haben, der gemeinsam Strategien zur Gefahrenabwehr und zur Bewältigung unangenehmer Erlebnisse entwickelt.

Cyber-Grooming

Der Begriff Cyber-Grooming bezeichnet die sexuelle Belästigung von Kindern im Internet. Laut der Studie „Kinder + Medien, Computer + Internet (KIM)“ von 2014 haben sieben Prozent der Sechs- bis 13-Jährigen bereits problematische Kontaktversuche von Fremden erlebt, überwiegend über Facebook, Chats oder WhatsApp. Mädchen sind dabei doppelt so häufig betroffen wie Jungen.

Typischer Ablauf:

  • Täter bauen langsam ein Vertrauensverhältnis auf.

  • Anschließend erfolgt sexuelle Belästigung: Fragen nach bisherigen Erfahrungen, Vorlieben, Fantasien.

  • Kinder und Jugendliche werden zu sexuellen Handlungen aufgefordert.

Prävention durch Interesse und Vertrauen

Kristin Langer von der Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ empfiehlt:

  • Internet-Aktivitäten aufmerksam begleiten, um Verständnis und Vertrauen aufzubauen.

  • Interessen und Freunde des Kindes im Netz kennen.

  • Sichere Mobilgeräte bereitstellen und altersgerechte Angebote nutzen.

  • Verbindliche Regeln mit dem Kind vereinbaren.

Filter allein verhindern sexuelle Belästigung nicht; entscheidend ist, dass Kinder Gefahren im Netz erkennen und verstehen.

Kinder und Jugendliche problembewusst machen

Kinder sollten lernen:

  • Nur mit vertrauenswürdigen Personen Kontakt aufnehmen.

  • Neue Bekanntschaften kritisch hinterfragen: „Ist mein Chat-Partner wirklich die Person, für die er sich ausgibt?“

  • Bei sexueller Belästigung Screenshots erstellen und den Täter blockieren.

  • Moderatoren oder Betreiber benachrichtigen, um weitere Gefahren zu verhindern.

  • Nie allein reale Treffen mit Unbekannten vereinbaren.

Besonders Dating-Apps bergen Risiken, da hier der Aufenthaltsort oft ausgelesen werden kann.

Bei unangenehmen Erlebnissen sollten Kinder stets mit einer vertrauensvollen Person sprechen – Eltern, Freunde oder Lehrer.

Was tun bei konkreter Belästigung?

  • Kind ernst nehmen und unterstützend begleiten.

  • Beweise sichern.

  • Beratungsstellen oder Polizei einschalten.

Sexuelle Belästigung im Netz fällt unter sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB). Schon der Versuch, ein Kind zu sexuellen Handlungen zu bewegen, kann strafbar sein (Vorbereitungshandlung). Cybergrooming kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren geahndet werden.

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Zuletzt geändert am 17.02.2026

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Themen:
Cybergrooming
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Über den Autor/die Autorin
Foto der lernando-Autorin Christine Kammerer

Christine Kammerer, Politologin M. A., Heilpraktikerin (Psychotherapie), freie Journalistin und Trainerin. Berufliche Stationen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundeszentrale für politische Bildung, Deutscher Kinderschutzbund.

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