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Kinder vor Übergriffen aus dem Netz schĂŒtzen

Kleines MĂ€dchen im Dunkeln am Rechner
Entwicklung und Erziehung
© Shestakoff - Fotolia.com
von Christine Kammerer

Kinder und Jugendliche sind inzwischen ganz selbstverstÀndlich im Internet unterwegs. So selbstverstÀndlich, dass viele Eltern mitunter die Gefahren verharmlosen oder verdrÀngen, die im Netz lauern...

Lesedauer:
3 min

PĂ€dosexuelle Übergriffe im Netz

PĂ€dosexuelle Übergriffe im Internet kommen hĂ€ufiger vor, als gemeinhin angenommen. Kinder sollten daher von Anfang an neben technischer Kompetenz auch ein Bewusstsein fĂŒr die Gefahren virtueller Welten entwickeln. Zudem ist es wichtig, dass sie einen vertrauensvollen Ansprechpartner haben, der gemeinsam Strategien zur Gefahrenabwehr und zur BewĂ€ltigung unangenehmer Erlebnisse entwickelt.

Cyber-Grooming

Der Begriff Cyber-Grooming bezeichnet die sexuelle BelĂ€stigung von Kindern im Internet. Laut der Studie „Kinder + Medien, Computer + Internet (KIM)“ von 2014 haben sieben Prozent der Sechs- bis 13-JĂ€hrigen bereits problematische Kontaktversuche von Fremden erlebt, ĂŒberwiegend ĂŒber Facebook, Chats oder WhatsApp. MĂ€dchen sind dabei doppelt so hĂ€ufig betroffen wie Jungen.

Typischer Ablauf:

  • TĂ€ter bauen langsam ein VertrauensverhĂ€ltnis auf.

  • Anschließend erfolgt sexuelle BelĂ€stigung: Fragen nach bisherigen Erfahrungen, Vorlieben, Fantasien.

  • Kinder und Jugendliche werden zu sexuellen Handlungen aufgefordert.

PrÀvention durch Interesse und Vertrauen

Kristin Langer von der Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ empfiehlt:

  • Internet-AktivitĂ€ten aufmerksam begleiten, um VerstĂ€ndnis und Vertrauen aufzubauen.

  • Interessen und Freunde des Kindes im Netz kennen.

  • Sichere MobilgerĂ€te bereitstellen und altersgerechte Angebote nutzen.

  • Verbindliche Regeln mit dem Kind vereinbaren.

Filter allein verhindern sexuelle BelÀstigung nicht; entscheidend ist, dass Kinder Gefahren im Netz erkennen und verstehen.

Kinder und Jugendliche problembewusst machen

Kinder sollten lernen:

  • Nur mit vertrauenswĂŒrdigen Personen Kontakt aufnehmen.

  • Neue Bekanntschaften kritisch hinterfragen: „Ist mein Chat-Partner wirklich die Person, fĂŒr die er sich ausgibt?“

  • Bei sexueller BelĂ€stigung Screenshots erstellen und den TĂ€ter blockieren.

  • Moderatoren oder Betreiber benachrichtigen, um weitere Gefahren zu verhindern.

  • Nie allein reale Treffen mit Unbekannten vereinbaren.

Besonders Dating-Apps bergen Risiken, da hier der Aufenthaltsort oft ausgelesen werden kann.

Bei unangenehmen Erlebnissen sollten Kinder stets mit einer vertrauensvollen Person sprechen – Eltern, Freunde oder Lehrer.

Was tun bei konkreter BelÀstigung?

  • Kind ernst nehmen und unterstĂŒtzend begleiten.

  • Beweise sichern.

  • Beratungsstellen oder Polizei einschalten.

Sexuelle BelĂ€stigung im Netz fĂ€llt unter sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB). Schon der Versuch, ein Kind zu sexuellen Handlungen zu bewegen, kann strafbar sein (Vorbereitungshandlung). Cybergrooming kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fĂŒnf Jahren geahndet werden.

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Zuletzt geÀndert am 17.02.2026

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Themen:
Cybergrooming
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Über den Autor/die Autorin
Foto der lernando-Autorin Christine Kammerer

Christine Kammerer, Politologin M. A., Heilpraktikerin (Psychotherapie), freie Journalistin und Trainerin. Berufliche Stationen: Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge, Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, Deutscher Kinderschutzbund.

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