Kinder vor Ăbergriffen aus dem Netz schĂŒtzen
Kinder vor Ăbergriffen aus dem Netz schĂŒtzen
Kinder und Jugendliche sind inzwischen ganz selbstverstÀndlich im Internet unterwegs. So selbstverstÀndlich, dass viele Eltern mitunter die Gefahren verharmlosen oder verdrÀngen, die im Netz lauern...
PĂ€dosexuelle Ăbergriffe im Netz
PĂ€dosexuelle Ăbergriffe im Internet kommen hĂ€ufiger vor, als gemeinhin angenommen. Kinder sollten daher von Anfang an neben technischer Kompetenz auch ein Bewusstsein fĂŒr die Gefahren virtueller Welten entwickeln. Zudem ist es wichtig, dass sie einen vertrauensvollen Ansprechpartner haben, der gemeinsam Strategien zur Gefahrenabwehr und zur BewĂ€ltigung unangenehmer Erlebnisse entwickelt.
Cyber-Grooming
Der Begriff Cyber-Grooming bezeichnet die sexuelle BelĂ€stigung von Kindern im Internet. Laut der Studie âKinder + Medien, Computer + Internet (KIM)â von 2014 haben sieben Prozent der Sechs- bis 13-JĂ€hrigen bereits problematische Kontaktversuche von Fremden erlebt, ĂŒberwiegend ĂŒber Facebook, Chats oder WhatsApp. MĂ€dchen sind dabei doppelt so hĂ€ufig betroffen wie Jungen.
Typischer Ablauf:
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TÀter bauen langsam ein VertrauensverhÀltnis auf.
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AnschlieĂend erfolgt sexuelle BelĂ€stigung: Fragen nach bisherigen Erfahrungen, Vorlieben, Fantasien.
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Kinder und Jugendliche werden zu sexuellen Handlungen aufgefordert.
PrÀvention durch Interesse und Vertrauen
Kristin Langer von der Initiative âSCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien machtâ empfiehlt:
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Internet-AktivitÀten aufmerksam begleiten, um VerstÀndnis und Vertrauen aufzubauen.
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Interessen und Freunde des Kindes im Netz kennen.
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Sichere MobilgerÀte bereitstellen und altersgerechte Angebote nutzen.
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Verbindliche Regeln mit dem Kind vereinbaren.
Filter allein verhindern sexuelle BelÀstigung nicht; entscheidend ist, dass Kinder Gefahren im Netz erkennen und verstehen.
Kinder und Jugendliche problembewusst machen
Kinder sollten lernen:
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Nur mit vertrauenswĂŒrdigen Personen Kontakt aufnehmen.
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Neue Bekanntschaften kritisch hinterfragen: âIst mein Chat-Partner wirklich die Person, fĂŒr die er sich ausgibt?â
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Bei sexueller BelÀstigung Screenshots erstellen und den TÀter blockieren.
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Moderatoren oder Betreiber benachrichtigen, um weitere Gefahren zu verhindern.
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Nie allein reale Treffen mit Unbekannten vereinbaren.
Besonders Dating-Apps bergen Risiken, da hier der Aufenthaltsort oft ausgelesen werden kann.
Bei unangenehmen Erlebnissen sollten Kinder stets mit einer vertrauensvollen Person sprechen â Eltern, Freunde oder Lehrer.
Was tun bei konkreter BelÀstigung?
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Kind ernst nehmen und unterstĂŒtzend begleiten.
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Beweise sichern.
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Beratungsstellen oder Polizei einschalten.
Sexuelle BelĂ€stigung im Netz fĂ€llt unter sexuellen Missbrauch von Kindern (§âŻ176 StGB). Schon der Versuch, ein Kind zu sexuellen Handlungen zu bewegen, kann strafbar sein (Vorbereitungshandlung). Cybergrooming kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fĂŒnf Jahren geahndet werden.
Links
- âCyber-Grooming â Sexuelle BelĂ€stigung in Chatsâ
- Cybergrooming - So schĂŒtzen Sie Ihr Kind
- Kindersichere Smartphones
- SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht
Zuletzt geÀndert am 17.02.2026
Christine Kammerer, Politologin M. A., Heilpraktikerin (Psychotherapie), freie Journalistin und Trainerin. Berufliche Stationen: Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge, Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, Deutscher Kinderschutzbund.